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Kostenersatz
Die Fachstelle für Suchtvorbeugung, Koordination und Beratung hat in Zusammenarbeit mit dem Team der ProjektleiterInnen eine umfassende Produktpalette entwickelt.
Diese Produkte decken sämtliche Bereiche der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit, der Suchtvorbeugung in Kindergärten, Gemeinden, Betrieben und Vereinen sowie der Arbeit mit Eltern und MultiplikatorInnen ab.
Diese Angebote haben sich in der praktischen Umsetzung bewährt und werden von der Fachstelle für Suchtvorbeugung, Koordination und Beratung auch finanziell unterstützt.
Das Ansuchen dazu ist möglichst vor der Durchführung des Projektes an die Fachstelle für Suchtvorbeugung, Koordination und Beratung zu richten.
Bei Zusage eines Kostenersatzes kann dieser erst nach Erhalt des Antrages auf Kostenersatz und der Originalhonorarnoten überwiesen werden.
Bei Interesse können Sie den Antrag downloaden und dieses Dokument ausgefüllt an die Fachstelle retournieren. Ebenso finden sie untenstehend die zu verwendenden Logos.
Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen telefonisch, per Fax oder E-Mail jederzeit gerne zur Verfügung!
Fachstelle für Suchtvorbeugung, Koordination und Beratung
Brunngasse 8/2.Stock
3100 St. Pölten
Tel. Nr.: 02742/314 40-0
Fax: DW 19
Mail: info@suchtvorbeugung.at
Downloads:
LOGO_skb_4c_150dpi.jpg
Noegus_Logo.gif
Antrag auf Kostenersatz Word_Formular.zip
Antrag_Kostenersatz_2009_09.pdf

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